Bildung und Teilhabe in unseren Kitas
Was ist Bildung und Teilhabe?
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Ziel ist, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben – beim Lernen, beim Mittagessen in der Kita, bei Ausflügen oder in der Freizeit.
Wer ist berechtigt Leistungen aus dem Bildung und Teilhabepaket zu erhalten?
Sie können für Ihr Kind die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) nutzen (teilweise sogar bis zu 12 Monate rückwirkend), wenn:
- Sie SGB II-Leistungen erhalten (zuständig ist dann ihr Jobcenter)
- Sie Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten (zuständig ist dann der Kreis Lippe)
- Sie Leistungen nach dem SGB XII und dem AsylblG erhalten (zuständig ist dann die Stadt Lügde)
Welche Unterstützung gibt es?
BuT-Leistungen im Überblick
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Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten
Übernahme der Kosten für Kita- und Schulausflüge (ohne Taschengeld). -
Mittagsverpflegung
Kosten für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule werden übernommen. -
Lernförderung / Nachhilfe
Wenn ein Kind Lernprobleme hat und keine ausreichende Förderung durch die Schule möglich ist.
(Eher relevant für Schulkinder, aber gut zu wissen für später.) -
Schulbedarf
Jedes Kind im Schulalter bekommt einen Zuschuss für Material wie Ranzen, Stifte, Hefte usw.
👉 Aber: Für Kita-Kinder gibt es diesen Zuschuss noch nicht, er startet erst ab Einschulung.
(Stand 2025: 130 € zum 1. August und 65 € zum 1. Februar pro Schuljahr, Beträge werden regelmäßig angepasst.) -
Schülerbeförderung
Fahrtkosten zur Schule, wenn kein anderer Anspruch besteht (z. B. ÖPNV-Ticket). -
Soziale & kulturelle Teilhabe
15 € pro Monat für Vereinsbeiträge, Musikschule, Sport, Ferienangebote usw.
Für Kinder mit besonderem Förderbedarf
Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen können zusätzliche Unterstützung erhalten, zum Beispiel durch kleinere Gruppen oder zusätzliche Fachkraftstunden. Die Anträge dafür stellt die Kita gemeinsam mit dem Träger beim LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe).