Bildung und Teilhabe in unseren Kitas

Was ist Bildung und Teilhabe?

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Ziel ist, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben – beim Lernen, beim Mittagessen in der Kita, bei Ausflügen oder in der Freizeit.

Wer ist berechtigt Leistungen aus dem Bildung und Teilhabepaket zu erhalten?

Sie können für Ihr Kind die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) nutzen (teilweise sogar bis zu 12 Monate rückwirkend), wenn:

Welche Unterstützung gibt es?

BuT-Leistungen im Überblick

  • Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten
    Übernahme der Kosten für Kita- und Schulausflüge (ohne Taschengeld).

  • Mittagsverpflegung
    Kosten für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule werden übernommen.

  • Lernförderung / Nachhilfe
    Wenn ein Kind Lernprobleme hat und keine ausreichende Förderung durch die Schule möglich ist.
    (Eher relevant für Schulkinder, aber gut zu wissen für später.)

  • Schulbedarf
    Jedes Kind im Schulalter bekommt einen Zuschuss für Material wie Ranzen, Stifte, Hefte usw.
    👉 Aber: Für Kita-Kinder gibt es diesen Zuschuss noch nicht, er startet erst ab Einschulung.
    (Stand 2025: 130 € zum 1. August und 65 € zum 1. Februar pro Schuljahr, Beträge werden regelmäßig angepasst.)

  • Schülerbeförderung
    Fahrtkosten zur Schule, wenn kein anderer Anspruch besteht (z. B. ÖPNV-Ticket).

  • Soziale & kulturelle Teilhabe
    15 € pro Monat für Vereinsbeiträge, Musikschule, Sport, Ferienangebote usw.

Für Kinder mit besonderem Förderbedarf

Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen können zusätzliche Unterstützung erhalten, zum Beispiel durch kleinere Gruppen oder zusätzliche Fachkraftstunden. Die Anträge dafür stellt die Kita gemeinsam mit dem Träger beim LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe).