Partizipation
Jedes Kind hat Anspruch darauf, in alle Anliegen, die sie selbst oder auch das Wohl der Kindergruppe betreffen, „ihrem Alter, ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen entsprechend“ (Kibiz, 2019, § 16 Abs. 1) einbezogen zu werden.
Die Umsetzung der Selbst- und Mitbestimmungsrechte der Kinder erfolgt wie folgt:
In den U3-Gruppen:
- Der gemeinsame Morgenkreis: Die Kinder dürfen mitentscheiden, welche Lieder gesungen und welche Spiele gespielt werden, gemeinsam wird anhand von Bildern überlegt, welche Kinder und Erzieherinnen der Gruppe anwesend sind.
- Die Wickelsituation: Ein begehbarer Wickeltisch ermöglicht Selbstbestimmung. Die Wickelsituation wird sprachlich begleitet und partizipativ gestaltet, indem die Kinder verbal auf das Wickeln vorbereitet werden und mitentscheiden dürfen, von wem sie gewickelt werden.
- Das Mittagessen: Die Kinder dürfen den Teewagen selbstständig aus der Küche holen, den Tisch decken, einen freien Platz wählen, den Tischspruch mitbestimmen und eigenständig Essen auffüllen.
- Der Mittagsschlaf: Die Kinder dürfen vertraute Gegenstände mitbringen und in ihrem Bett platzieren. Jedes Kind hat sein festes Bett und einen Korb für Klamotten.
- Das Aussuchen des gemeinsamen Frühstücks anhand von Bildern.
In den Ü3-Gruppen:
- Das gleitende Frühstück: Jedes Kind darf selbstbestimmt entscheiden, wann es frühstücken möchte.
- Das Aussuchen des gemeinsamen Frühstücks anhand von Bildern.
- Der gemeinsamer Stuhlkreis: Die Kinder dürfen mitbestimmen, welche Lieder gesungen und welche Spiele gespielt werden.
- Das Mittagessen: Die Kinder dürfen selbstständig den Teewagen aus der Küche holen, den Tischdienst übernehmen, das Essen selbstständig auffüllen und ihren Platz eigenständig abräumen.
- Die Kinder dürfen den Tagesablauf und einzelne Aktivitäten mitbestimmen.
- Die Kinder dürfen nach Interesse in anderen Gruppenräumen spielen.
Auch Sie als Erziehungsberechtigte können in unserer Einrichtung eine aktive Teilhabe erfahren (siehe dazu Punkt „Elternarbeit“).